Wegfall der EEG-Umlage - Was bedeutet das für Sie als Stromkunden
Aufgrund der sehr stark steigenden Strompreise hat die Bundesregierung beschlossen die gesetzliche EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 auf „0“ zu setzen. Sie als Stromkunde werden dadurch entlastet. Ihr Arbeitspreis sinkt automatisch in Höhe der EEG-Umlage. Diese beträgt bis zum 30.06.2022 netto 3,723 Cent pro kWh. (4,43 ct/kWh brutto). Sie müssen nichts weiter tun. Auf Ihrer Jahresabrechnung 2022 wird der Betrag für den Zeitraum 01.07.-31.12.2022 separat als Abzug ausgewiesen. Ihr Verbrauch vom 01.01.2022 zum 30.06.2022 wird auf Basis Ihrer durchschnittlichen Verbrauchswerte abgegrenzt. Gerne können Sie uns auch zum 30.06.2022 über unsere Internetseite Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen.