Wichtige Info

Wasserunterbrechung in Blankenhagen und Thüdinghausen

04.07.2025

Die Stadtwerke Leine – Solling teilen mit, dass es am Dienstag, den 08.07.2025 von 08:30 – ca. 18:00 Uhr zu einer Unterbrechung der Wasserversorgung in Blankenhagen kommt.

Am Mittwoch, den 09.07.2025 von 8:30 - ca. 15:00 Uhr  kommt  zu einer Unterbrechung der Wasserversorgung im Ortsteil Blankenhagen
Grund sind dringende Arbeiten am Wasserrohrnetz. Die Einwohner werden gebeten, sich für den Zeitraum der Unterbrechung mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen.

 

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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05554 993470. Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Grundversorger Gas

Grundversorger Gas gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Für das Netzgebiet der allgemeinen Gasversorgung wurde zuletzt am 01.07.2024 gemäß § 36 EnWG die Grundversorgerfunktion ermittelt.
Für das Netzgebiet der Stadt Moringen sowie den Ortsteilen Großenrode und Thüdinghausen ist die Stadtwerke Leine-Solling GmbH, Moringen, zum oben genannten Stichtag als Grundversorger festgestellt worden.

Für den Zeitraum 2025 – 2027 hat somit die Stadtwerke Leine-Solling GmbH die Grundversorgerfunktion.

Die nächste Feststellung des jeweiligen Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.

Erläuterung:
Nach § 36 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde (hier: Niedersächsisches Umweltministerium in Hannover) mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen gemäß § 36 Absatz 1 EnWG, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in der Niederspannung öffentlich bekannt zu geben, im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Rufen Sie uns an 0 55 54 / 99 34 70 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-leine-solling.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

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