
Netznutzung
Auf dieser Seite können Sie unsere Preisblätter mit den Entgelten für die Netznutzung Strom abrufen.
Weitere Informationen zu den aktuellen gültigen und früheren Abgaben und Umlagen werden auf der Internetseite www.netztransparenz.de von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Vermiedene Netzentgelte durch dezentrale Einspeisung
Gemäß § 120 Abs. 4 EnWG sind bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind von den Erlösobergrenzen der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber die Kostenbestandteile nach § 17d Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG in Abzug zu bringen, so wie sie in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und in die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 eingeflossen sind. Auf dieser Basis wurden die Netzentgelte der Stadtwerke Leine-Solling für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.
- Vermiedene Netzentgelte durch dezentrale Einspeisung
Hochlastzeitfenster
Nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir folgende Hochlastzeitfenster:
Hinweis: Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig.
- Daten
Rufen Sie uns an 0 55 54 / 99 34 70 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-leine-solling.de
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