
Grundversorger Strom
Grundversorger Strom gemäß § 36 Abs. 2 EnWG
Für das Netzgebiet der allgemeinen Stromversorgung wurde zuletzt am 01.07.2024 gemäß § 36 EnWG die Grundversorgerfunktion ermittelt.
Für das Netzgebiet der Stadt Moringen sowie aller Moringer Ortsteile ist die Stadtwerke Leine-Solling GmbH, Moringen, zum oben genannten Stichtag als Grundversorger festgestellt worden.
Für den Zeitraum 2025 – 2027 hat somit die Stadtwerke Leine-Solling GmbH die Grundversorgerfunktion.
Die nächste Feststellung des jeweiligen Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.
Erläuterung:
Nach § 36 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde (hier: Niedersächsisches Umweltministerium in Hannover) mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen gemäß § 36 Absatz 1 EnWG, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in der Niederspannung öffentlich bekannt zu geben, im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.
Rufen Sie uns an 0 55 54 / 99 34 70 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-leine-solling.de
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