
Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100
Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:
Bitte beantragen Sie diese Geräte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin mit beigefügtem Vordruck einschließlich des Datenblattes des geplanten Gerätes.
- Neue Kundenanlagen
- Zu erweiternden Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
- Vorübergehend angeschlossenen Anlagen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >12kVA
- Stationären elektrischen Speichern
- Erzeugungsanlagen
- Kundeneigenen Notstromaggregaten
- Geräten zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpen), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Einzelgeräten (auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
- Anschlusschränken im Freien
Hinweis:
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden.
- Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.
- Die Anmeldung ist von Ihrem Elektroinstallateur auszufüllen und bei uns einzureichen.
- WICHTIG: Die Anmeldung muss vor der Installation stattfinden.
Informationen für Installateure:
Die entsprechenden Formulare für die Anmeldung finden Sie im Downloadcenter. Senden Sie diese bitte an planung@stadtwerke-leine-solling.de
Rufen Sie uns an 0 55 54 / 99 34 70 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-leine-solling.de
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.
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