Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100
Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:
Bitte beantragen Sie diese Geräte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin mit beigefügtem Vordruck einschließlich des Datenblattes des geplanten Gerätes.
- Neue Kundenanlagen
- Zu erweiternden Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
- Vorübergehend angeschlossenen Anlagen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >12kVA
- Stationären elektrischen Speichern
- Erzeugungsanlagen
- Kundeneigenen Notstromaggregaten
- Geräten zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpen), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Einzelgeräten (auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
- Anschlusschränken im Freien